Zeugnisse! Und wie geht es nach den Ferien weiter?

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
wir können noch nicht eindeutig sagen, wie es nach den Ferien weitergeht. Für den Fall, dass nach den Ferien die Schulen geschlossen bleiben und nur im Bedarfsfall durch Lehrer:innen betreut wird, muss am Tag nach den Ferien erneut eine Selbsterklärung sowie eine Gesundheitsbestätigung ausgefüllt mitgebracht werden. Beide Dokumente laden wir wenige Tage vor Start des 2. Halbjahres hoch. Ohne diese Gesundheitsbestätigung dürfen Schüler:innen nicht die Schule betreten. Wichtig: Dies gilt auch erneut für Klasse 10!

Die Zeugnisse werden an alle Schüler:innen der Schule Rehna am Donnerstag (04.02.21) als Kopie per Post versendet. Die Originale werden persönlich ausgehändigt, sobald die Schüler:innen wieder persönlich in der Schule anwesend sind und die unterschriebene Kopie zurückgegeben wird.

Viele Grüße
das Team der Schule Rehna

Schule und Corona: Infos zum Zeitraum 11. bis 31. Januar 2021

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
nach den neuen Vorgaben aus Berlin hat nun das Land Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben für die Schulwochen bis Ende Januar veröffentlicht. Grob zusammengefasst geht es so weiter wie in der ersten Januarwoche, folgendes ist neu:

  • Die Klasse 10 hat wieder Präsenzunterricht.
  • Alle Kinder der Klassen 1 bis 6, die unbedingt in der Schule betreut werden müssen, bringen spätestens am Montag (11.01.21) die hier verlinkte Selbsterklärung mit. Nach wie vor oberste Priorität hat, dass die Kinder – sofern möglich – zu Hause betreut werden, um eventuelle Infektionsketten zu unterbrechen
  • Von allen Schüler:innen, die in der Schule betreut werden müssen, benötigen wir die hier verlinkte Gesundheitsbestätigung ausgefüllt zurück. Ohne diese Gesundheitsbestätigung dürfen Schüler:innen nicht die Schule betreten. Wichtig: Dies gilt auch für Klasse 10!
  • Sollte der Inzidenzwert in den folgenden drei Wochen deutlich sinken, könnte sich an der Präsenzpflicht etwas ändern, Wir melden uns dann umgehend!

Nachfolgend haben wir auch nochmal die Informationen des Bildungsministeriums mit allen relevanten Erklärungen verlinkt.

Gesundes neues Jahr – apropos…

Bild von chiplanay auf Pixabay 

In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie in der Woche vor Weihnachten. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen. 

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen. 

Zu den Regelungen ab dem 11. Januar wird es in den kommenden Tagen Informationen von der Landesregierung geben. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat Informationen zu den Regelungen im Falle von Einreise aus Risikogebieten oder Quarantäne veröffentlicht. Diese sind HIER zu finden.