Abschlüsse

Schulsystem Mecklenburg Vorpommern

Schulsystem Mecklenburg Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das zweigliedrige Schulsystem. Die Schulausbildung beginnt mit der Grundschule, der eine zweijährige Orientierungsstufe folgt. In dieser Zeit fällt in der Regel die Entscheidung, welche weiterführende Schule gewählt wird. Das kann die Regionale Schule sein, die mit der Berufsreife in der 9. oder mit der Mittleren Reife in der 10. Klasse abgeschlossen werden kann. Oder es kann das Gymnasium sein, das in der 12. Klasse mit der Hochschulreife abgeschlossen wird bzw. nach 13 Jahren am Fachgymnasium. Zwischen den Schularten kann entsprechend des Talents bzw. Förderbedarfs der Schülerinnen und Schüler gewechselt werden.

Seinen ersten Schulabschluss erhält ein Schüler nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule. Mit jedem Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.

Nach der Jahrgangsstufe 9 kann die Berufsreife abgelegt werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 unterziehen sich alle Schülerinnen und Schüler einer zentralen Abschlussprüfung zur Mittleren Reife.

Berufsreife – Schulabschluss nach der Klasse 9

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit diesem Abschluss, wenn sie in Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache

  • mindestens ausreichende Leistungen erzielen oder
  • in höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen erreichen und diese ausgleichen können oder
  • diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sich auf Antrag einer Leistungsfeststellung in maximal zwei Fächern mit nicht ausreichenden Leistungen unterziehen.

Schülerinnen und Schüler erhalten beim Übergang in die Klasse 10 die Noten auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife. Die Berechtigung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 10 liegt dann vor, wenn die Schülerin oder der Schüler durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat und

  • in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife mindestens befriedigende und ansonsten mindestens ausreichende Leistungen erzielt oder
  • in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen hat und diese ausgleichen kann oder
  • diese Voraussetzungen aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen in der Leistungsfeststellung erreicht.

Mittlere Reife – Schulabschluss nach der Klasse 10

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.

Übergänge nach der Jahrgangsstufe 10:

Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen. Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.

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